Online-Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz benötigen Schülerinnen und Schüler, wenn Sie ein Praktikum in Restaurants, Küchen, beim Umgang/Verkauf von Lebensmitteln oder im Bereich der Gesundheitspflege machen. Die Infektionsschutzbelehrung können sie nun digital durchführen und brauchen nicht mehr an einer Präsenzveranstaltung im Amt für Gesundheit oder in der Schule teilzunehmen.  Die Teilnahme an der Belehrung ist mehrsprachig möglich, aktuell auf Türkisch, Arabisch, Russisch und Ukrainisch. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme wird den Schülerinnen und Schülern im Anschluss automatisch zur Verfügung gestellt. Damit die Schülerinnen und Schüler an einer Online Belehrung teilnehmen können, ist ein Befreiungsnachweis der Schule und/oder ein Schülerausweis nötig. Ohne diesen Nachweis ist die Belehrung nicht kostenfrei. 

Bitte fordert rechtzeitig eine Schulbescheinigung im Sekretariat an.

Link: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/7577?c=bc