Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit aller Schulangehörigen in der Schule und auf dem Schulgelände und im Schulgebäude der Oberschule Apensen | ||
Sicherheitsrelevante Bereiche
Vorsorgemaßnahmen |
Regelung
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Adressat
Zuständigkeit Verantwortlichkeit |
Krankmeldung | Bei Krankheiten muss spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Mitteilung vorliegen. Im Interesse der Sicherheit der Kinder sollten die Eltern das Fehlen des Kindes der Schule bereits am ersten Abwesenheits-tag möglichst früh telefonisch, per Mail oder per Fax mitteilen. | Eltern |
Benutzung des Parkplatzes | Der Schulparkplatz darf in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr nur von unmittelbaren Schulbediensteten benutzt werde.
Der Hinweis neben der Zufahrt zum Schulparkplatz ist zu beachten. |
Eltern |
Verhalten von Besuchern | Schulfremde Besucher des Schulzentrums Apensen müssen sich unmittelbar nach Betreten der Schule im Sekretariat anmelden.
Personen, die sich unangemeldet auf dem Schulgelände aufhalten, werden ggf. von Lehrkräften oder der Schulleitung vom Gelände verwiesen |
Besucher |
Erkrankung/ Verletzungen von Kindern in der Schule
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Erkrankt ein Kind im Laufe des Unterrichtsvormittags, so werden die Eltern umgehend über das Schulsekretariat verständigt.
Bei Verletzungen werden vom Ersthelfer Maßnahmen ergriffen. Sollte eine Erkrankung oder eine Verletzung es erfordern, so wird über das Sekretariat oder direkt von der Lehrkraft der Rettungsdienst angefordert. |
Lehrkräfte -Sekretariat |
Aufsichten | Lehrkräfte nehmen ihre Aufsichten in den Pausen und vor und nach Unterrichtsschluss pflichtgemäß wahr. Aufsichtführende Lehrkräfte beenden den Unterricht jeweils 5 Minuten vor Beginn ihrer Aufsicht. | Lehrkräfte |
Meldung besonderer Vorkommnisse | Alle Schulangehörigen teilen besondere Vorkommnisse so schnell wie möglich der Schulleitung mit. | Lehrkräfte – Schüler |
Schadensmeldungen | Gravierende Beschädigungen oder Schmierereien müssen schnellstmöglich dem Sekretariat / dem Hausmeister gemeldet werden.
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Lehrkräfte – Schüler |
Belehrungen | Am Anfang des Schuljahres werden die Schulregeln und der Waffenerlass im Unterricht behandelt. Die entsprechenden Texte befinden sich im Schülerbuch.
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KlassenlehrerInnen |
Notfall-Telefone | In folgenden Räumen befinden sich Notfalltelefone:
Schulleitungsräume Sekretariat Beratungslehrerin Schulsozialpädagogin Lehrerzimmer Sporthalle EDV-Raum oben Hausmeister |
Schulträger |
Schulregeln und Schulordnung/SOS-Kartei | Schulregeln und SOS-Kartei sind wichtige Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit in der Schule. Sie beschreiben erwartetes Verhalten und mögliche Sanktionen bei Regelverstößen.
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Schulgemeinschaft |
Gefahrendurchsagen
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Ansagetext nach der AIDA – Formel
Aufmerksamkeit An alle Personen im Schulgebäude! Hier spricht die Schulleitung! Information Wir haben eine ernste Lage im Schulgebäude! Bleiben Sie in Ihren Klassenräumen. Dringlichkeit Schließen Sie die Türen ab und blockieren Sie diese! Meiden Sie danach Fenster und Türen und suchen Sie Deckung! Ausweg Die Lage wird geklärt. Verhalten Sie sich ruhig und warten Sie, bis Sie neue Anweisungen bekommen! |
Sekretariat |
Fluchtwegpläne
Alarmmelder |
Die Fluchtwegpläne und Alarmmelder befinden sich an allen sicherheitsrelevanten Stellen im Schulgebäude. Beschädigung und unsachgemäßer Umgang mit ihnen werden bestraft. | Schulleitung |
1.Hilfe-Kurse für Lehrkräfte, Sekretärin und Hausmeister
(LMS : Lebensrettende Sofortmaßnahmen in der Schule) |
Die Schule bietet im dreijährigen Rhythmus LMS-Kurse im Umfang von vier Doppelstunden in der Schule an. Lehrkräfte und andere Schulangehörige, die nicht an diesen Kursen teilnehmen können, sind verpflichtet, ihren Kenntniserwerb
nachzuweisen.
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Schulleitung
Lehrkräfte Sekretärin Hausmeister |
Anwesenheitszeiten des Hausmeisters und der Sekretärin | Der Hausmeister ist in der Kernzeit von 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr in der Schule anwesend.
Das Sekretariat ist in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. |
Hausmeister
Sekretariat |
Schulwegsicherheit
Räumung von Wegen |
Maßnahmen zur Sicherung der Schulwege fallen in die Zuständigkeit des Schulträgers. Bei Eisglätte sorgt der Hausmeister dafür, dass alle Schulangehörigen auf abgestreuten und geräumten Wegen das Schulgebäude erreichen können. | Hausmeister |
Mobbing
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Bei Mobbing-Vorwürfen wird umgehend das in den Handreichungen beschriebene Verfahren eingeleitet. | Lehrkräfte – Eltern |
Sicherheit im Schulbus
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Die Aufsichtspflicht der Schule besteht für den Bereich der Haltestelle, sie endet mit der Abfahrt des Busses. Busunternehmen und Schule arbeiten eng zusammen, um eine sichere Schülerbeförderung zu gewährleisten. Schwerwiegendes unsoziales Verhalten kann zum Ausschluss von der Schülerbeförderung führen. | KVG |
Schulsanitätsdienst
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In der Oberschule Apensen gibt es einen Schulsanitätsdienstes. | Schulleitung
DRK AG-Lehrkraft |
Streitschlichtereinsatz
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Das Schulzentrum Apensen richtet im Rahmen seiner personellen Ressourcen möglichst in jedem Schuljahr eine Streitschlichter-AG ein. | Beratungslehrkraft
Schulleitung |