Abschlüsse

Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben werden:

  • der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
  • der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
  • der Erweiterte Sekundarabschluss I.

Nach dem 9. Schuljahrgang – auch hier muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden – können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss
  • der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In den Fächern des schriftlichen Prüfungsteils werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.

Eine Übersicht, welche Bedingungen für die einzelnen Schulabschlüsse zu erfüllen sind, finden Sie hier: